Niedersächsischer Sachkundenachweis

Seit Juli 2013 gibt es ein neues Hundegesetz, welches in Kraft getreten ist und besagt, dass ein Hundehalter über eine entsprechende Sachkunde verfügen sollte. Es sprechen seitdem alle nur noch vom Hundeführerschein, gemeint ist jedoch vom Gesetzgeber der Niedersächsische Sachkundenachweis.

Als sachkundig gelten Halter, die nachweislich in den letzten zehn Jahren (von Juli 2013 an gerechnet) für mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben.

Ist dies nicht der Fall, so erhalten sie die Sachkunde durch das Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung des niedersächsischen Sachkundenachweises.

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Es steht jedem Halter frei, wie und ob er sich entsprechend auf die Prüfung vorbereiten möchte. 

Der theoretische Teil der Prüfung muss vor der Anschaffung des Hundes erfolgen.

Die Theorieprüfung besteht aus 35 Fragen und kann bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden.

Der praktische Teil ist innerhalb des ersten Jahres nachdem die Theorieprüfung bestanden wurde,  abzulegen. Es ist möglich, die Prüfung mit einem beliebigen Hund zu absolvieren, da es primär um die Kompetenzen des Halters und nicht um die des Hundes geht.

Der Hund kann während der gesamten Prüfung angeleint bleiben.

 

Hier kommst du direkt auf die Seite vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, wenn du noch genauere Informationen nach lesen möchtest.